Audio-Streaming legt deutlich zu

Im ersten Halbjahr 2019 nahm die deutsche Musikindustrie insgesamt 783,2 Millionen Euro ein. Dies geht aus dem Halbjahresreport 2019 des Bundesverbandes Musikindustrie hervor.

Wachstumstreiber und umsatzstärkstes Format ist das Audio-Streaming, bei dem ein Zuwachs um 27,7 % erfolgte.

Der Anteil des Digitalgeschäftes am Gesamtumsatz betrug in den ersten sechs Monaten 66 % und teilte sich wie folgt auf:

  • Audio-Streaming: 56,4 %
  • Download á la carte (Download-Tracks, Download-Bundles, Download-Musikvideos): 6,6 %
  • Digital sonstiges (z.B. Realtones, Video-Streaming): 3,0 %.
Audio-Streaming vs. physischer Tonträger

Das physische Geschäft ging um 11 % zurück und erreicht damit nur noch 34 % des Gesamtumsatzes. Die Einnahmen aus dem Verkauf von CDs gingen um 11,7 % zurück. Der Verkauf von Vinyl-Alben legte um 7,4 % zu und erreichte einen Anteil von 4,4 % des Gesamtumsatzes.  

Streaming in den Charts

Der Umsatz aus Musikverkäufen hat nach Angaben des Bundesverbandes Musikindustrie im Jahre 2015 erstmals seit 2009 wieder über 1,5 Milliarden Euro gelegen.  Der BVMI teilte weiter mit, dass sich eine hohe Wachstumsdynamik beim Streaming gezeigt hat, denn hier wurde nach den Hochrechnungen ein Zuwachs um 96,6% erreicht.

Über Audio-Streaming wurden bereits 13,8% des Gesamtumsatzes generiert; mit Downloads 15,7% (dies entspricht einem Rückgang von 2,6%). Der Umsatz bei physischen Musikverkäufen – also CD, Schallplatte, DVD, Bluray- ging insgesamt zurück und macht 69,1% des Gesamtumsatzes aus. Vinyl legt jedoch erneut zu (Wachstum: 32,2%) und ist für 3,3% der Umsätze verantwortlich.

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Angemessenheit der Vertragsstrafe bei pixelio-Foto

Bereits in einem früheren Beitrag hatte ich darauf hingewiesen, dass ab Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung das beanstandete Verhalten auch tatsächlich einzustellen ist. Bei einer Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes darf dieses nicht mehr zugänglich gemacht werden. Hierzu reicht es jedoch nicht aus, das Foto lediglich von der Webseite herunterzunehmen. Es ist komplett vom Server zu entfernen, so dass es auch über einen Direktlink nicht mehr aufrufbar ist.

Das AG Bochum hatte einen Fall zu entscheiden, bei der eine Webseitenbetreiberin keine „rückstandsfreie“ Entfernung einer pdf-Datei vorgenommen hatte.

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Gegenstandswert bei unberechtigter Nutzung eines Pixelio-Fotos/ Anwendung der MFM-Tabelle/ Geldersatzanspruch hinsichtlich der Abmahnkosten

In einem von mir für den Urheber  vor dem Amtsgericht Halle/ Saale zum Aktenzeichen 91 C 420/14 geführten Rechtsstreit wurde mit Urteil vom 03.02.2015 bestätigt, dass der Streitwert für die unberechtigte Nutzung eines Fotos aus der Pixelio-Datenbank mit 6.000,00 EUR anzusetzen ist. Konkret ging es um die Verwendung eines Lichtbildes auf einer Unternehmenswebseite, obwohl für die Aufnahme lediglich eine Lizenz zur rein redaktionellen Nutzung eingeräumt worden war. Auch war keine Urhebernennung oder Quellenangabe durch den Nutzer erfolgt.

Im Rahmen der Schadensschätzung zog das Gericht ferner als Grundlage die MFM-Tabelle heran.

Aus den Urteilsgründen:

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Löschung von Webseiteninhalten bei strafbewehrter Unterlassungserklärung auch im Google-Cache

Dreh- und Angelpunkt einer Abmahnung im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht ist die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die sogenannte Wiederholungsgefahr wird außergerichtlich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt.

Wenn ein Webseitenbetreiber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, den vom Abmahner beanstandeten Inhalt nicht mehr auf seiner Internetseite zu veröffentlichen, ist es jedoch nicht ausreichend, dass der Inhalt nur vom eigenen Server gelöscht wird. Er hat sicherzustellen, dass die beanstandeten Passagen, Fotos usw. nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Zum „Internet“ gehört jedoch auch der Cache von Suchmaschinen. Continue Reading

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„Alles nur geklaut?“ fragt man sich atemlos

Wenn Kunst kommerziell erfolgreich wird, hören und sehen auch andere Kulturschaffende ganz genau hin. Der von Kristina Bach komponierte, von Helene Fischer interpretierte und am 29. November 2013 veröffentlichte Titel „Atemlos durch die Nacht“ war und ist kommerziell erfolgreich.

Nun wurde bemerkt, dass die Passage „Ohoo, ohoo“ des Refrains sich verdächtig nach „Ohoo, Ahaa“ des 1973 erschienenen Klassikers „Ein Festival der Liebe“ (komponiert von Jack White und interpretiert von Jürgen Marcus) anhören soll.

§ 24 Abs. 2 UrhG verbietet die Entnahme von Melodien, die erkennbar einem neuen Werk zugrunde gelegt werden. Wann aber liegt eine Melodie im Sinne von § 24 Abs. 2 UrhG vor?

Der BGH meint,

es  „muß sich der individuelle ästhetische Gehalt in der Melodie selbst, das heißt in einer in sich geschlossenen und geordneten Tonfolge, ausdrücken.“ (BGH, Urteil vom 03.02.1988 zu I ZR 143/86 „Fantasy“).

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Land Sachsen-Anhalt auf Unterlassung und zu Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Mit Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 30.04.2014 zum Aktenzeichen 7 O 1088/13 (nicht rechtskräftig) wurde das Land Sachsen-Anhalt auf Unterlassung sowie Schadensersatz in Höhe knapp 8.000,00 EUR wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt.

Ein bei dem Land beschäftigter Lehrer hatte von einem Händler von Filmen für den Schulunterricht 36 DVDs zur Ansicht bestellt. Die Filme zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane usw. fanden offenbar Gefallen und so kopierte der Lehrer diese für den Bestand der Kreismedienstelle und schickte die originalen DVDs wieder zum Händler zurück.

Das Landgericht Magdeburg entschied, dass für diese Urheberrechtsverletzungen des Lehrers (der in einem Strafverfahren deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde) das Land haften muss.

 Link zur Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg vom 14.05.2014 

 

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Erste Abmahnungen von Streaming!

Gegenwärtig sind nach Mitteilung der Kanzlei GGR Rechtsanwälte und der Kanzlei Hoesmann die ersten Abmahnungen wegen Streaming eingetroffen. Update: Bei Kollegen Ferner und bei Kollegen Vetter liegen zwischenzeitlich ebenfalls Abmahnungen vor und auch bei mir laufen die ersten Anfragen auf. Es scheint sich also tatsächlich um eine Abmahnwelle zu handeln.  

Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Anschlussinhaber ein Werk (aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung) des Schweizer Unternehmens The Archive AG über die Internetplattform redtube.com angesehen haben soll. In dem von der Kanzlei Urmann und Collegen versandten Abmahnschreiben soll die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz gefordert worden sein. Dieser soll mit insgesamt 250,00 EUR beziffert sein.

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Bitte helfen Sie!

Lange gab es keinen Beitrag von mir in diesem Blog. Ich wollte und muss mich einmal wieder melden. Aber nicht mit einem juristischen oder zumindest unterhaltsamen Beitrag wie sonst.

Heute geht es um etwas Ernstes. Es geht um Wasser: Hochwasser und Drängwasser. Und es geht darum, was Wasser anrichten kann.

Hier bei mir in Barby fließen Elbe und Saale zusammen. In diesem Jahr führten beide Flüsse gleichzeitig Hochwasser, das dann zusammentraf und sich saaleseitig staute. Es war klar, dass der Pegel des Hochwassers von 2002 überschritten werden würde, aber um wieviel und ob die Dämme dies aushalten würden, war unklar.

Das Markentiger-Mobil beim Sandsacktransport

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AG Lübben – zum dritten Mal

Gestern Nachmittag stand wieder ein Termin in Lübben an. Der Dritte in dieser Sache (regelmäßige Leser kennen bereits die spektakuläre Reise zum ersten Termin und meinen kurzen Bericht vom zweiten Termin). Und zwar zur Beweisaufnahme.

Mittlerweile hat ein Dezernatswechsel stattgefunden und ein anderer Richter ist mit der Sache befasst. Zur Beweisaufnahme kam es nicht, weil die Zeugin nicht erschienen war. Also wieder umsonst viele Kilometer gefahren und Zeit verplempert.

Nächster Termin voraussichtlich im August (2013!) und nach einem weiteren Dezernatswechsel. Ich werde weiter berichten.

Hier gibt es die passende die Musik zum Fall.

Mittlerweile kenne ich die touristischen Höhepunkte von Lübben