In letzter Zeit wurde ich häufiger gefragt, ob das Streamen von Kinofilmen für den Betrachter nun – im Gegensatz zum Filesharing – eigentlich legal sei.
Bereits im Februar 2010 hatte ich für das Download-Magazin LoadBlog den Beitrag „Kino-Filme als Stream – legal oder illegal?“ geschrieben. Da die hierin behandelten Punkte offenbar nach wie vor von Interesse sind, möchte ich an dieser Stelle nochmals auf den Artikel hinweisen.
Naja langer Text, wie wäre es mit einer kurzen Antwort, die obendrein noch eindeutig ist. Sowas in der Art von Ja oder Nein. ;-)
Das Problem an der Sache ist ja, dass es eben kein eindeutiges Ja oder Nein gibt. Wie ich bereits in dem Beitrag geschrieben hatte: zwei Juristen – drei Meinungen. Ich könnte mich zwar für eine Seite entscheiden und dies auch nachvollziehbar begründen. Das heißt aber nicht, dass ein Gericht dies auch so sieht – und genau darauf kommt es Ihnen doch an, oder?
Mit einem klaren Wort?
Grauzone.