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Noch eine zum Feierabend

Obwohl sich nicht jedem der Sinn dieser Mitteilungen erschließt (die Insider wissen, wozu die Meldungen insbesondere über Sampler und Chartcontainer gut sind), hier noch eine aktuell hereingekommene Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH:

Abgemahnt wird der Film

  • Beyond Remedy – Jenseits der Angst.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll bereits am 27.01.2010 geloggt worden sein.

Markentiger

2 Comments

  1. …und für die Unwissenden erschliesst sich der Sinn auch nicht sofort ;) Soll es nur darum gehen aufzuzeigen welche „Kollegen“ sich mit diesen Abmahnungen schnelles Geld erhoffen oder gibt es noch einen anderen Grund?

    • Es gibt z.B. noch den Grund herauszufinden, wer welche Titel von einem Sampler oder Chartcontainer abmahnt, um für den eigenen Mandanten eine nennen wir es mal „Risikoabwägung“ vornehmen zu können. Mitunter kommen solche Abmahnungen scheibchenweise muss aber nicht sein.

      Dann ist es natürlich interessant, welche Kollegen wen vertreten und wen nicht mehr und wie lange die Zeitdauer zwischen angeblichem Log und der Abmahnung ist. Hat also auch etwas statistische Gründe.

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