Filesharing über Filesharing

Heute findet vor dem BGH eine spannende Verhandlung statt, bei der es um die Haftung von Anschlussinhabern bei Filesharing-Fällen geht (Geschäftszeichen: I ZR 74/ 12). Mehr dazu beim Kollegen Ferner; wir dürfen gespannt sein.

Passend zum Thema nehme ich am Samstag an einem Seminar zum Thema Filesharing teil. Beim Durchsehen der Teilnehmerliste ist mir aufgefallen, dass einige Kolleginnen und Kollegen aus Kanzleien teilnehmen, die regelmäßig Rechteinhaber vertreten (ich habe es jetzt kompliziert ausgedrückt).

In den Hinweisen für die Teilnehmer findet sich folgender Satz:

„Bitte bringen Sie zum Seminar folgende Unterlagen mit:

ggf. aktuelle Abmahnschreiben“

Stelle mir gerade vor, dass die Kollegen aus den Kanzleien, die regelmäßig Rechteinhaber vertreten, jeweils mit einem großen Waschkorb davon anrücken … Das wär doch mal was.

Filesharing

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Markentiger