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Erste Abmahnungen von Streaming!

Gegenwärtig sind nach Mitteilung der Kanzlei GGR Rechtsanwälte und der Kanzlei Hoesmann die ersten Abmahnungen wegen Streaming eingetroffen. Update: Bei Kollegen Ferner und bei Kollegen Vetter liegen zwischenzeitlich ebenfalls Abmahnungen vor und auch bei mir laufen die ersten Anfragen auf. Es scheint sich also tatsächlich um eine Abmahnwelle zu handeln.  

Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Anschlussinhaber ein Werk (aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung) des Schweizer Unternehmens The Archive AG über die Internetplattform redtube.com angesehen haben soll. In dem von der Kanzlei Urmann und Collegen versandten Abmahnschreiben soll die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz gefordert worden sein. Dieser soll mit insgesamt 250,00 EUR beziffert sein.

Filesharing

Erste Streaming-Abmahnungen!

Wie die Ermittlung der IP-Adresse erfolgt sein soll, ist bislang ebenso unbekannt wie der Beschluss des LG Köln gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Dieser ist den Abmahnungen offenbar nicht beigefügt.

Bislang ist umstritten, ob das Betrachten eines Films via Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht. Ich hatte mich bereits im Jahre 2011 zum Streaming im Zusammenhang mit der Umgehung von Länderbeschränkungen auf Streaming-Portalen geäußert.

Wegen der derzeit noch ungeklärten Rechtslage sollten diese Abmahnungen durchaus ernst genommen werden.

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Markentiger

One Comment

  1. Vielen Dank für den Beitrag. Die Abmahnwelle ist mal wieder ein Beweis, wie unterschiedlich das Internetrecht bewertet wird. Im Internet tauchen immer neue Methoden der Vervielfältigung wie etwa Streaming auf und das Internetrecht oder Web-Recht kommt nur langsam nach. Man sollte das Internet Recht auch vereinfachen, da man nicht von jedem erwarten kann, dass er eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt diesbezüglich macht.

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