Markenrecht

Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dem Verbraucher soll also die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantiert werden („nur wo xy draufsteht, ist auch xy drin!“).

Um diese Garantie durchsetzen zu können, kann der Inhaber einer eingetragenen Marke Dritten untersagen, identische oder ähnliche Zeichen für diejenigen Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, für die die Marke Schutz genießt.

Marken schaffen bei den Kunden einen Wiedererkennungswert (Branding), sie transportieren und prägen das Image des Unternehmens.

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig den Markenschutz zu beantragen und nicht erst, nachdem viel Geld in Werbung investiert wurde. Dieses Geld kann aufgrund von Kollisionen mit Marken von Wettbewerbern schnell verloren sein; durch nachfolgende Rechtsstreitigkeiten werden weitere Gelder vernichtet.

Die Kanzlei erarbeitet mit Ihnen zusammen Markenkonzepte, erstellt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, führt –national und international- Markenrecherchen und Markenanmeldungen durch. Selbstverständlich werde ich für Sie auch im Falle von Beanstandungen des Deutschen Patent- und Markenamtes nach einer erfolgten Anmeldung sowie im dortigen Widerspruchsverfahren tätig.

In Kollisionsfällen verteidige ich konsequent Ihre Markenrechte durch zivil- und strafrechtliches Vorgehen; vertrete Ihre Interessen aber auch, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

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