Markenrecht

Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dem Verbraucher soll also die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantiert werden („nur wo xy draufsteht, ist auch xy drin!“).

Um diese Garantie durchsetzen zu können, kann der Inhaber einer eingetragenen Marke Dritten untersagen, identische oder ähnliche Zeichen für diejenigen Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, für die die Marke Schutz genießt.

Marken schaffen bei den Kunden einen Wiedererkennungswert (Branding), sie transportieren und prägen das Image des Unternehmens.

Es empfiehlt sich daher, eine klare Markenstrategie zu entwickeln und hierbei frühzeitig Markenschutz zu beantragen. Hierdurch kann z.B. verhindert werden, dass zunächst  viel Geld in Werbung investiert wird, das aufgrund von Kollisionen mit Marken von Wettbewerbern schnell verloren ist und durch nachfolgende Rechtsstreitigkeiten weitere Gelder vernichtet werden.

Die Kanzlei erarbeitet mit Ihnen zusammen Markenkonzepte, erstellt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, führt –national und international- Markenrecherchen und Markenanmeldungen durch. Selbstverständlich werde ich für Sie auch im Falle von Beanstandungen des Deutschen Patent- und Markenamtes nach einer erfolgten Anmeldung sowie im dortigen Widerspruchsverfahren tätig.

Ebenso begleite ich Sie bei der Markenführung.

In Kollisionsfällen verteidige ich konsequent Ihre Markenrechte durch zivil- und strafrechtliches Vorgehen; vertrete Ihre Interessen aber auch, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.