Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die Leistung ein gewisses Maß an Individualität (auch Gestaltungs-, Schöpfungs- oder Werkhöhe genannt) aufweist. Urheberrechtlich geschützt sind z.B. Fotos, Filme, Musik, Sprachwerke, Computerprogramme.

Urheberrechte müssen nicht angemeldet werden, sie entstehen beim Erschaffen des Werkes.

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk widerrechtlich genutzt, so steht dem Urheber ein Unterlassungsanspruch zu; bei schuldhaften Verletzungen besteht zudem ein Schadensersatzanspruch.

Die Kanzlei berät Sie zum Urheberschutz und verteidigt Ihre Urheberrechte konsequent gegen widerrechtliche Nutzung (Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vergütungsansprüchen).

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch, falls Sie eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben (z.B. nach Nutzung einer sogenannten Tauschbörse [Filesharing] im Internet oder wegen Streaming).

Bitte beachten Sie den Service der Kanzlei Pauleit speziell zum Thema Fotorecht sowie rund um das Thema Streaming- und Filesharing-Abmahnungen.