Das Internetrecht ist ein sogenanntes Querschnittsrecht: Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Onlinebereich. Hierunter fallen z.B. das Zivilrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht.
Durch den rasanten Anstieg der Online-Nutzung einerseits und den gestiegenen technischen Möglichkeiten des Netzes andererseits, haben die Rechtsstreitigkeiten und das damit verbundene Erfordernis anwaltlicher Beratung erheblich zugenommen.
Wie im Bereich des Markenrechts empfiehlt es sich auch im Online-Recht, dass Unternehmen sich möglichst vor dem Markteintritt rechtlich beraten lassen. Kleinste Fehler können große finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Kanzlei verfügt über technisches Verständnis der Bedingungen und Zusammenhänge von Internet, neuen Medien und der klassischen Telekommunikation. Dies ist Voraussetzung, um die auftretenden Rechtsfragen bewerten und praxisorientiert lösen zu können.
Ich berate und vertrete Sie umfassend sowohl auf dem Gebiet des Internetrechts als auch im Bereich der klassischen Telekommunikation.
