Getty will´s wissen

Im Oktober 2008 erreichte meine Mandantin eine Abmahnung von Getty Images wegen eines Fotos auf ihrer Internetseite. Es erfolgte die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Getty war auf Nachfrage nicht bereit, überhaupt einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der Urheber dort unter Vertrag steht; das Bild befand sich zum damaligen Zeitpunkt nicht (mehr ?) in der Kollektion und konnte über die Bildnummer auch nicht auf der Internetseite von Getty Images aufgefunden werden.

Danach war Ruhe. Bis jetzt. Es meldet sich nun die Kanzlei Waldorf für Getty Images International. Ein Nachweis, dass sich das Bild im Katalog von Getty Images befindet bzw. befand und dieses Unternehmen vom Urheber überhaupt ermächtigt worden ist, urheberrechtliche Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen, erfolgt immer noch nicht.

Offenbar im Gegensatz zur früheren Vorgehensweise (Kollege Hänsch berichtete hier darüber), wird dem Schreiben nun ein Formblatt beigelegt, in dem “Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung” erteilt werden soll. Dieses Formular soll “eine vollständige und nachvollziehbare Auskunftserteilung” erleichtern. Ah ja.

Wir werden sehen, ob es bis zum Äußersten kommen wird (hiermit ist so etwas wie LG München vom 18.09.2008 -7 O 8506/ 07- gemeint).

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2 Responses to Getty will´s wissen

  1. andy says:

    Was genau sollte man tun wenn man eine Abmahung von Getty Image bekommen hat ??? Gibt es eine Kostenfreie Auskunft ???? Gruss Andy

    • Markentiger says:

      Na klar gibt es eine kostenfreie Auskunft! Man sollte sich umgehend mit einem Anwalt/ einer Anwältin in Verbindung setzen, der/ die sich mit der Materie auskennt und die Abmahnung nicht ignorieren.

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