1

Ein Funkgerät ist eben kein Mobiltelefon

Über das Urteil des Amtsgerichts Sonthofen (Az. 144 Js 5270/ 10) wird bereits heftig diskutiert (z.B. hier und hier), obwohl der Gesetzestext eindeutig ist.

Ich hatte mich im Jahre 2001 aufgrund meines Hobbys bereits mit dieser Frage beschäftigt und meine mich zu erinnern, dass der Gesetzgeber seinerzeit danach differenziert hat, ob der Nutzung von Mobiltelefon und Funkgerät das gleiche Gefahrenpotential innewohnt. Beim Funkgerät ist beispielsweise nur Simplexsprechen möglich, d.h. ich drücke auf die Taste und kann sprechen. Oder ich lasse die Taste los und die Gegenstation kann sprechen. So entsteht kein psychischer Druck, sofort sprechen zu müssen (oder zu können). Da wird also schon etwas Tempo herausgenommen und die bessere Wahrnehmung der Verkehrslage gefördert.

Böse Zungen behaupten dagegen, dass es zu teuer geworden wäre, wenn die öffentliche Hand alle Fahrzeuge mit Funk an Bord hätte umrüsten müssen.

links: würde in Sonthofen für Mobiltelefon gehalten werden – rechts: Mobiltelefon (h.M.)

Markentiger