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Beratung durch Verbraucherzentrale bei Filesharing-Abmahnung?

Die Mandantin kam zu mir in einer Filesharing-Sache. Die gesetzte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung endete just am Tage der Mandatierung.

Sie war erst bei der Verbraucherzentrale gewesen, dort gab es jedoch keine sachdienliche Hilfe. Immerhin wurde ihr dort nichts Falsches gesagt, sondern gar nichts. Auf der Seite von it-recht-Plus war vor kurzem von einer (nennen wir es mal: für den Abgemahnten nicht ganz risikolosen) „Beratung“ in einer Filesharing-Angelegenheit durch eine Verbraucherzentrale berichtet worden.

Die Kanzlei Dr. Damm hat in ihrem Beitrag „Wer sollte mit einer Filesharing-Abmahnung zum Rechtsanwalt gehen und wer nicht“ auf einige Punkte hingewiesen, in welchen Fällen fachkundiger Rat eingeholt werden sollte und wann sich das eigene Experimentieren lohnt.

Entscheiden muss letztlich der oder die Abgemahnte selber…

Ach ja, die Abmahnung betraf

  • Yolanda Be Cool & Dcup – We No Speak Americano (Radio Edit)

auf Future Trance Vol. 53.

Rechteinhaber: GSDR GmbH

abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner

Markentiger

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