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„Die Rechnung wird geschrieben, wenn se dran ist!“

Da ich auch nach zwei Wochen seit meinem Antrag auf „eilige“ Zustellung einer einstweiligen Verfügung noch nichts von einer erfolgreichen Amtshandlung gehört habe, hatte ich mir erlaubt, bei dem zuständigen Organ der Rechtspflege telefonisch nachzufragen.

„Konnten Sie die einstweilige Verfügung schon zustellen?“

„Ja, ich glaube, das habe ich schon Anfang letzter Woche zugestellt. Da müsste ich jetzt aber aufstehen und den Postkorb durchsehen.“

„Das wäre ganz reizend von Ihnen!“

Tiefes Luftholen, Hörer knallt auf den Tisch…. im Hintergrund kann ich „Mannomannomann…“ hören

„Ja, vorige Woche Dienstag um brabbelbrabbel Uhr. Reicht Ihnen das jetzt??“

„Gibt es das auch irgendwann schriftlich?“

„Jaaaaa, zusammen mit der Rechnung für die Zustellung!“

„Kann dies schon zeitlich eingegrenzt werden? Weil ich möglichst bald gelegentlich den Zustellnachweis bräuchte…. da könnte ich dann einen Ordnungsgeldantrag…?“

„Die Rechnung wird geschrieben, wenn se dran ist!“

„Vielen Dank für Ihre freundliche …..“ tut tut tut

Markentiger

3 Comments

  1. Tatort des Rechtspflegeereignisses? Berlin? Nee. Da hätten Sie nicht mir einem Gerichtsvollzieher telefonieren können. Auch nicht zu den 2 Stunden/Woche, in denen er/sie „Sprechzeit“ hat. Da spricht er nämlich. nur mit anderen, denn die Leitung ist dauernd besetzt…

    • Es trug sich mit einem Organ aus dem schönen Sachsen zu, nuh.

  2. Das ist doch Alltag! Bei Ihnen nicht?

    Richtig schön wird es immer, wenn Gerichtsvollzieher einem rechtliche Hinweise geben, wie oder an wen ein Schriftstück doch besser zuzustellen sei und den Auftrag dann erst einmal gar nicht ausführen.

    Zum Beispiel: „Die Antragsschrift zur Verfügung fehlt ja, bitte nachreichen“

    oder

    „Der A hat mir an der Haustür versichert, dass er gar nicht Geschäftsführer der B-UG (haftungsbeschränkt) ist, da bin ich wieder gegangen…“

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