Elektromobilität

Elektrisches Fahren ist dynamischer Fahrspass, der „sich rechnet“ und emmissionsfrei ist.

Der Spass kann allerdings z.B. durch einen Verkehrsunfall, Unstimmigkeiten mit dem Fahrzeughändler oder -hersteller und bei Problemen mit der „Peripherie“ (z.B. Montage einer Wallbox) verdorben werden.

Vermeindliche Standardfälle können sich hier als kompliziert herausstellen und auch die Rechtsprechung ändert sich ständig. Viele Unfallgeschädigte wissen gar nicht, was ihnen tatsächlich zusteht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung freut sich darüber und versucht mit dem eigenen „Schadensmanagement“ ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.

Manche Kfz-Sachverständige hatten in ihrer Praxis noch nie mit einem rein batterieelektrischen Fahrzeug oder einem Plug-in Hybrid zu tun. Die Kalkulation von Unfallreparaturen unterscheidet sich jedoch zum Teil von der bei „Verbrennern“.

Hier setze ich an, nehme Ihre Interessen wahr und kommuniziert mit Versicherungen, Händlern oder Herstellern auf Augenhöhe.

Grundlegendes Ziel ist stets, eine individuelle und wirtschaftlich optimale Lösung Ihres rechtlichen Problems zu erarbeiten. Dies kann zum einen die außergerichtliche gütliche Einigung sein, zum anderen jedoch die schnelle gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite bedeuten. In meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit bin ich deutschlandweit für meine Mandanten unterwegs.

Ich bin Partner des

TESLA OWNERS CLUB BAVARIA

und biete dessen Mitgliedern besondere Konditionen.

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Wie bin ich zum Thema Elektromobilität gekommen?

Vor einigen Jahren habe ich auf Youtube zufällig einen Film über diese „neue“ Technik gesehen. Lautloses Fahren. Irrsinnige Beschleunigung. Keine Emmissionen. Alltagsgeeignet.

Ich stieg danach tiefer in das Thema ein, fuhr selber Probe und fand eine stetig wachsende Community von Interessierten und Begeisterten. Da die Elektomobilität hierzulande zahlenmäßig jedoch noch Nische und „Neuland“ darstellen, waren und sind aus juristischer Sicht bislang noch viele Fragen und Konstellationen nicht beantwortet. Einiges ist im Fluss, allerdings -im Vergleich zu unseren Nachbarn- vieles im Zähfluss.

Ein sich gerade entwickelndes, spannendes Rechtsgebiet:

Vermeindliche Standardfälle bei einer Unfallregulierung sind zu hinterfragen, geeignete Sachverständige müssen gefunden werden. Probleme bei der Installation von Wallboxen in Wohanlagen müssen bewertet und geklärt werden. Ein Dschungel von Ladekarten, -tarifen und Abrechnungsmodellen ist zu durchqueren. Wie wird sich das Thema „autonomes Fahren“ entwickeln?