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Die nächste Reise zum Amtsgericht Lübben

Nach meiner unglaublichen Reise zum Amtsgericht Lübben im Februar stand nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein weiterer Termin im Spreewald an. Die Reise dorthin gestaltete sich glücklicherweise deutlich entspannter und weniger abenteuerlich als im Winter: Diesel flüssig, kein Stau, pünktliche Ankunft.

Der Termin selbst war dann allerdings sehr unterhaltsam und mit einigen Wendungen. Dem Beklagtenvertreter musste ich erklären, wer oder was eigentlich dieses sog. „eBay“ ist und dass man darüber auch so richtig wirksame Verträge schließen kann. Es wurde alles bestritten, auch die „ausgedruckten Internetsachen“ und die Richtigkeit von E-Mails.

Unklar war dem Beklagten auch, wie der Kläger Fotos von dem ersteigerten Artikel bei der versuchten Abholung gemacht haben will. Schließlich hätte der Kläger keinen Fotoapparat dabei gehabt. Ich habe dann aber nicht weiter erklärt, was ein sog. Smartphone ist und dass man damit auch Bilder knipsen kann….

Es wird wahrscheinlich noch einen weiteren Termin im schönen Spreewald geben. Ich werde berichten.

Impression aus Lübben (Lichtbild wurde mit einem sog. Smartphone aufgenommen)

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Markentiger

One Comment

  1. Also nichts von „ebay“ gehört zu haben, ist heute aber schon eine bedeutende Leistung :D

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