1

„Alles nur geklaut?“ fragt man sich atemlos

Wenn Kunst kommerziell erfolgreich wird, hören und sehen auch andere Kulturschaffende ganz genau hin. Der von Kristina Bach komponierte, von Helene Fischer interpretierte und am 29. November 2013 veröffentlichte Titel „Atemlos durch die Nacht“ war und ist kommerziell erfolgreich.

Nun wurde bemerkt, dass die Passage „Ohoo, ohoo“ des Refrains sich verdächtig nach „Ohoo, Ahaa“ des 1973 erschienenen Klassikers „Ein Festival der Liebe“ (komponiert von Jack White und interpretiert von Jürgen Marcus) anhören soll.

§ 24 Abs. 2 UrhG verbietet die Entnahme von Melodien, die erkennbar einem neuen Werk zugrunde gelegt werden. Wann aber liegt eine Melodie im Sinne von § 24 Abs. 2 UrhG vor?

Der BGH meint,

es  „muß sich der individuelle ästhetische Gehalt in der Melodie selbst, das heißt in einer in sich geschlossenen und geordneten Tonfolge, ausdrücken.“ (BGH, Urteil vom 03.02.1988 zu I ZR 143/86 „Fantasy“).

Ob eine Tonfolge eine ausreichende schöpferische Eigentümlichkeit besitzt, ist nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26.09.1980 zu I ZR 17/78 „Dirlada“).

Alles also eine Frage des Einzelfalls. Für die aufgeschlossenen Verkehrskreise gibt es zum Mitraten noch das von Rosanne Cash interpretierte Werk „Land of Dreams“ aus dem Jahre 2012.

Werden Sie Markentiger-Fan oder folgen Sie mir auf Twitter.  

Markentiger auf Google Currents abonnieren.

JensP

One Comment

  1. „Ob eine Tonfolge eine ausreichende schöpferische Eigentümlichkeit“ im Bereich der Popmusik überhaupt noch haben kann, ist zu bezweifeln, wenn man sich vor Ausgen hält, dass die meisten Hits einfachen gängigen Schemen folgen und ein darüber gelegter variierender Gesang austauschbar bleibt. das zeigen die . Alles ist schon einmal dagewesen!

Comments are closed.