Mehrere Filesharing-Abmahnungen in einem Briefumschlag

Heute brachte mir ein Mandant einen großen DIN-A 4 Umschlag einer bekannten Kanzlei, der heute bei ihm angekommen war. In diesem Umschlag befanden sich zwei Abmahnungen:

Die erste war auf den 1. Juli 2010 datiert, die für diese Kanzlei übliche Zahlung sowie die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten bis zum 12. Juli 2010 erledigt werden. Die zweite in diesem Umschlag befindliche Abmahnung war auf den 8. Juli 2010 datiert, die übliche Zahlung sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung sollen bis zum 19. Juli 2010 erfolgen.

Die Kanzlei mahnte für zwei unterschiedliche Rechteinhaber jeweils eine angebliche Urheberrechtsverletzung ab, die im Zusammenhang mit dem Sampler The Dome Vol. 53 erfolgt sein sollen. Log-Datum und -Zeitpunkt sind natürlich identisch.

Mittlerweile müssen offenbar auch bekannte Abmahnkanzleien ganz schön knapsen und Porto sparen. Eigentlich könnte zuerst mal am Papier für die weitschweifigen Ausführungen gespart werden. Falls man sich nicht kürzer fassen will: einfach doppelseitig drücken.

Bin mal gespannt, wann der erste Paketbote mit den gesammelten Abmahnungen für einen Chartcontainer vorfährt.

Markentiger