Schuster bleib bei Deinen Leisten …

Heute bekomme ich eine Abmahnung aus dem Jahre 2007 auf den Tisch. Es geht um 745 Dateien; es wurde eine Pauschalzahlung von 5.000 EUR verlangt. Nach Erhalt der Abmahnung hatte der Mandant eine Kollegin beauftragt. Die hat das Mandat angenommen, obwohl sie offenbar keinen blassen Schimmer davon hat, wer oder was „Filesharing“ ist. Hat sie nicht gesagt, merkt man ihrem Schreiben (es ist das einzige) aber doch an. Sie hat es auch nicht fertig gebracht, eine irgendwie geartete Unterlassungserklärung abzugeben. Seit 2007 nicht.

Nun im Jahre 2010 kommt die Sache bei den abmahnenden Anwälten wieder aus der Versenkung hervor. Man kann sich an drei ;-) Fingern abzählen weshalb. Jedenfalls ist man dort wohl nicht amused. Sie schickt nun das modifizierte Vergleichsangebot (supi – um 2.000 EUR reduziert) und die pauschal das gesamte Repertoire von fünf großen Medienunternehmen („die führenden deutschen Tonträgerhersteller“) umfassende Unterlassungserklärung an den Mandanten und empfielt, diese zu unterzeichnen und die Zahlung nunmehr vorzunehmen. Im letzten Satz Ihres Schreibens fordert sie den Mandanten auf, sich innerhalb einer Woche zu melden, da sie sonst das Mandat niederlegt.

Nicht nötig. Dem Mandanten -der übrigens nur als Störer haftet- schwant, dass die Kollegin ein bisschen den Überblick verloren hat. Nun schaue ich mal, ob ich die Sache aus der Grütze holen kann. Geht ja doch um ein paar Euro und um eine Erklärung, an der der Mandant lange seine Freude haben muss.

Markentiger