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Impressumspflicht – wie technisch auf der Webseite umsetzen?

In diesem Beitrag soll es nicht um die Frage gehen, welche Webseitenbetreiber überhaupt ein Impressum auf ihren Seiten anbringen müssen und welchen Inhalt dieses aufweisen muss (bei Bedarf kann ich hierüber natürlich auch posten).

Es soll vielmehr darum gehen, wie das Impressum technisch realisiert werden sollte.

Beim Impressum sollte alles passen

Wahrscheinlich fragen sich nun einige, was an der Realisierung denn nun so schwer sein sollte. Den meinsten Webdesignern ist noch die „zwei-Klick“-Regel bekannt (BGH-Urteil vom 20.07.2006, Az. . I ZR 228/ 03); der Link wird dann auch brav in den Header, die Sidebar oder den Footer der Seite eingebaut. Da das ganze Projekt aber aus einem Guss sein soll, wird das Impressum künstlerisch einbezogen und natürlich nach den neuesten Standards programmiert (und mit coolen Animationen: „…die verfügbaren Bandbreiten nehmen ja ständig zu, da kann man das einbauen…“) oder wegen des sich ausbreitenden Linknetzwerks lieber ein wenig verschleiernd als „Impressum.jpg“ auf den Server gepackt.

Ja und? Wo ist das Problem?

Der konkrete Fall: eine Mandantin – die der Impressumspflicht unterliegt – wird abgemahnt, weil zwar ein Link auf allen Unterseiten mit der Bezeichnung „Impressum“ vorhanden ist, dieser jedoch angeblich nicht zu einer Anbieterkennzeichnung führt, sondern im Nirwana ende.

Dies konnte weder von meiner Mandantin noch von mir nachvollzogen werden. Nach einigem Schriftwechsel stellte sich heraus, dass die Nichterreichbarkeit des Impressums nur bei Verwendung des Internet Explorers bis zur Version 4 (1999) reproduzierbar war. Zur Erinnerung: Wir sind gegenwärtig bei Version 9, die Nutzerzahlen für Version 4 dürften im Promille-Bereich liegen.

§ 5 Abs. 1 TMG verlangt, dass die Diensteanbieter die Informationen

  • leicht erkennbar,
  • unmittelbar erreichbar

und

  • ständig verfügbar

zu halten haben. Und dies gelang bei Verwendung des Methusalem-Browsers wegen der „modernen“ Programmierung nicht.

Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, empfiehlt sich daher, das Impressum in schnödem HTML zu programmieren und z.B. auf Flash-Experimente verzichten. Die Darstellung sollte nicht von bestimmten Scripten oder Browser-Plug-Ins (immer wieder gesehen: Impressum im Popup-Fenster mit JavaScript oder als .pdf-Datei) abhängig gemacht werden.

Auch die bei einigen Webmastern beliebte Einbindung des Impressums als Bilddatei sollte unterlassen werden. Hier könnten z.B. Lynx-Nutzer kostenpflichtig auf ein für sie nicht existentes Impressum hinweisen oder solche Internetnutzer, die in ihrem Browser die Anzeige der Grafikdateien deaktiviert haben.

Behörden der Bundesverwaltung haben außerdem die BITV 2.0 zu berücksichtigen.

Nun noch zu etwas anderem: Markentiger ist seit einiger Zeit auf Facebook vertreten. Wenn Sie die Blogbeiträge automatisch auf den Schirm gezaubert bekommen möchten, werden Sie doch “Gefällt mir-Leute”.

Sie können mit mir auch einen Zwitschern. Button ist oben rechts. Über dem Strom.

Markentiger

2 Comments

  1. Besagt die ständige Verfügbarkeit wirklich, dass es selbst dann verfügbar ist, wenn der Kunde nicht sachgemäße Software einsetzt? Im Beispiel sagen Sie, dass der Benutzer die Darstellugn von Bildern deaktiviert haben könnte. Dann könnte er aber auch einen Filter eingesetzt haben, der zufällig das Impressum herausfiltert. In Proxies (insbesondere in Firmen) werden häufig auch HTML-Filter eingebaut. Muss das dann auch funktionieren? Ich würde ja behaupten, dass Browser, die eh einen kaum messbaren Marktanteil haben. Sonst baue ich mir einen Browser, der Impressumsseiten nicht darstellen kann und mahne die ganze Welt ab… ;-)

    • Wann ist denn eine Software „sachgemäß“? Das ist ja auch schon mal so ein unbestimmter Begriff ;-). Aber mal eine technische Frage: in welchen Konstellationen kann es denn z.B. passieren, dass ein HTML-Filter das Impressum herausfiltert?

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