Neues vom Heatball

Ich hatte vor einiger Zeit in diesem Blog über die Erfindung einer dezentralen Kleinstheizung berichtet, die in eine übliche Glühlampenfassung geschraubt werden kann.

Vor drei Monaten wurden 40.000 dieser Heatballs vom Zoll auf dem Flughafen Köln-Bonn beschlagnahmt. Die Besteller der Heatballs frieren also im Dunkeln vor sich hin …

Nun beschäftigt sich die Justiz mit der Innovation:

Vor dem Verwaltungsgericht Aachen wird nun gegen die Bezirksregierung Köln geklagt, wie ein Nachrichtensender berichtet.

Derrick – Wege zum Glück

Mashup (englisch für Verknüpfung) steht für die Erstellung neuer Inhalte durch die nahtlose (Re-)Kombination bereits bestehender Inhalte (Quelle: Wikipedia)

Auf dem Lerchenberg wird neuerdings „gemashuped“. Das ZDF investiert einen Teil der Rundfunkgebühren für den Neuschnitt und die Neuvertonung seiner Klassiker.

Neben dem „Traumschiff“ und der „Schwarzgeldklinik“ sind in der Mediathek nun auch   neue Folgen der „Knoff-hoff-Show“ und „Löwenzahn – Lustig ohne Arbeit“ zu sehen.

Besonders ist auf die neue Telenovela „Derrick – Wege zum Glück“ hinzuweisen.

Die Einstiegsseite zu den Mashups findet sich hier.

Viel Spaß!

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Bohlisisten schreim imer richtich!

Das OLG Koblenz geht in seiner Entscheidung vom 04.11.2010 (Az. 5 U 883/10) davon aus, dass von einem Polizisten jedenfalls die Beherrschung der Grundregeln der Rechtschreibung erwartet werden könne.

Konkret ging es in dem Fall darum, dass das Wohnmobil eines Fahrzeugvermieters unterschlagen wurde und dann auf einem Moselparkplatz (Originalton des Urteils) an einen Dritten veräußert wurde. Der „Verkäufer“ gab sich hierbei als Polizist aus.

Der Kläger nahm dann die Beklagte unter Hinweis auf seine Eigentümerstellung auf Herausgabe des Wohnmobils in Anspruch. Spannende Frage war nun: gutgläubiger Erwerb oder nicht?

Neben anderen Erwägungen stellt das OLG Koblenz dann in Unterpunkt II, 2, a) fest (Zitat):

„Anlass zu Argwohn gab auch der augenscheinliche Bildungsstand des Verkäufers: Von einem Polizisten wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass er die Grundregeln der Rechtsschreibung beherrschte. Insofern musste erstaunen, dass die wenigen handschriftlichen Formulierungen, die der Verkäufer in das Vertragsformular setzte, voller Fehler steckten. Dabei mag die Schreibweise „FAhRADTREGER“ (statt Fahrradträger) und „GESenDED“ (statt gesendet) vielleicht noch hinnehmbar gewesen zu sein. Völlig unverständlich war aber, die Zahl vierundzwanzig als „Fierundzwanzieg“ zu schreiben.“

Ich habe schon einige Akteneinsichten hinter mir. Es kam hierbei in Einzelfällen -ich will auf keinen Fall verallgemeinern- vor, dass eine Nichtbeherrschung der Grundregeln der Rechtschreibung (und Grammatik) durchaus feststellbar war.

Das vollständige Urteil findet sich hier.

Wem etwas an den beiden Leitsätzen auffällt (kleiner Tipp: mal in § 935 BGB nachschauen), kann dies gerne als Kommentar posten.

Ein Blick in die Zeitung: Freispruch für „Lando“ und Ermittlungen gegen Innenminister

Bei der heutigen Zeitungslektüre sind mir zwei Berichte besonders ins Auge gefallen:

Die Volksstimme berichtet, dass Klaus-Rüdiger Landowsky vom Landgericht Berlin nach einem 18-monatigen Verfahren vom Vorwurf der Untreue freigesprochen wurde. Landowsky galt als Schlüsselfigur des Berliner Bankenskandals; die mehrheitlich landeseigene Bankgesellschaft konnte nur durch eine Landesbürgschaft von 21,6 Milliarden Euro sowie 1,7 Milliarden Euro an Steuergeldern (Link zum rbb) gerettet werden.

Auch der Tagesspiegel berichtete.

Dann war zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann wegen Geheimnisverrats ermittelt. Und zwar im Zusammenhang mit der „Affäre Stone“. Mehr dazu gibt es auf dieser Seite der Volksstimme.

Die Abmahnung zum Freitag

Aktuell hereingekommen ist heute folgende Abmahnung:

  • Kindervater – Turn back Time (Musikwerk)

von dem Sampler „Future Trance Vol. 52“ (Doppel-CD).

Rechteinhaber: Jens Kindervater

abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Von dem selben Sampler wurde/ wird (?) auch abgemahnt:

  • DJ Sequenza – Rhythm Of Love.

Rechteinhaber: GSDR GmbH

abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner

Juri Alexejewitsch Gagarin als Marke

Juri Gagarin auf Briefmarke gab es ja bereits in allen Variationen. Nun allerdings hat die jüngste Tochter des ersten Menschen im Weltall, Galina Gagarina, beim russischen Patentamt die Eintragung der Marke „Juri Alexejewitsch Gagarin“ beantragt.

Wegen des 50. Jahrestages seines historischen Fluges, der am 12. April 1961 stattfand, und der damit verbundenen Merchandising-Maschinerie wird der Wert dieser Marke -wenn mit der Eintragung alles glatt läuft; man kann ja nie wissen- als ziemlich hoch eingeschätzt. Die MZ nennt in ihrem Artikel einen Wert von einer Milliarde Rubel.  Dies sind ca. 25 Millionen Euro.

Я желаю большое счастье!

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Gut gebräunt und großes Auto

Habe gerade zufällig einen Gebührenschuldner getroffen. Kommt auf dem Lande hin und wieder mal vor. Schuldet noch Gebühren in vierstelliger Höhe. Einen Titel gibt es natürlich. Es gibt aber auch Privatinsolvenz, eidesstattliche Versicherung und Hartz IV-Bezug. Das volle Programm.

Erholt sah er aus. Gut gebräunt vom Urlaub (oder Solarium?). Hatte Arbeitssachen an – muß wohl zu Hause etwas basteln oder „Nachbarschaftshilfe“ betreiben. Als er vorbeiging, grinste er mich an. Der Ring in seinem Ohr funkelte gar gülden. Er stieg dann in ein relativ neues Mittelklassemodell eines deutschen Premiumherstellers und fuhr davon.

Und ich stand da und mir wurde wieder einmal bewußt, in was für einem außerordentlich schuldnerfreundlichen Land wir doch leben…  Frust pur heute Morgen!