Der digitale Nachlass in sozialen Netzwerken

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt er zunehmend digitale Daten in sozialen Netzwerken. Wer erbt diese Daten und wie kann man auf diese zugreifen?

Grundsätzlich gehen Daten auf den oder die Erben über. Dies ist unproblematisch für Fotos, Texte usw., die sich auf dem Rechner oder dem Speicherstick des Verstorbenenen  befinden.  Höchstpersönliche Daten wie z.B. Liebes-E-Mails sind jedoch nicht vererbbar; hier nehmen die nächsten Angehörigen die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen wahr. Die Grenzen zwischen „vererbbaren“ und „höchstpersönlichen“ Daten ist jedoch nicht immer eindeutig zu ziehen.

Was aber geschieht mit den in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Xing oder Google+ gespeicherten Daten? Auch hier tritt der Erbe in die mit den Plattformen geschlossenen Nutzungsverträge des Verstorbenen ein.

Eine sehr ausführliche Zusammenstellung über das Verfahren einzelner Plattformbetreiber und die Alternativen der Erben im Todesfall eines Nutzers ist auf der Internetseite des interdisziplinären Forschungsprojektes “Sterben und Erben in der digitalen Welt” der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu finden.

Ziel des Forschungsprojektes ist es zwar, die offenen Fragen in Bezug auf die Schweiz zu klären, da die Netzwerke jedoch global tätig sind, ist diese Übersicht jedoch auch für deutsche Nutzer/ Betroffene hilfreich.

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