Widerspruch Google Street View

Während in den letzten Monaten eine heftige Diskussion über den Google-Dienst Street View und Co. entbrannt war und umfangreich berichtet wurde (siehe z.B.  hier oder hier), ist es zwischenzeitlich deutlich ruhiger geworden. Bei den Kollegen Kurz Pfitzer Wolf ist heute dieser Blogbeitrag veröffentlicht worden.

Gerade eben rief bei mir ein potentieller Mandant an und fragte nach, ob ich für ihn Widerspruch gegen die (unverpixelte) Veröffentlichung seiner Hausansicht erheben kann. Das kann ich natürlich.

In diesem Zusammenhang nochmal der Hinweis:

Für die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal endet die Frist für den Widerspruch am 15.10.2010 um 24.00 Uhr.

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