Keine Haftung der Polizei für Muttis zerkratztes Auto

Der erwachsene Sohn hatte den PKW seiner Mutter genutzt. Kommt ja häufiger vor. Der Sohnemann nutzte das Fahrzeug für „Besorgungen“. Auch so weit noch, so gut.

In diesem Falle besorgte der Sohn ohne das Wissen seiner Mutter jedoch Drogen: bei einer polizeilichen Durchsuchung, bei der ein Spürhund eingesetzt wurde, fand sich Marihuana und ein geladener Revolver.

Der Spürhund verursachte bei der Suche Kratzer und Lackschäden am Fahrzeug, die Klägerin bezifferte den Schaden auf rund 4.000,00 EUR. Die Geschädigte verlangte Schadenersatz von der Polizei.

Das Landgericht Magdeburg entschied zum Aktenzeichen 10 O 787/ 11 -die Pressemitteilung 043/ 11 des LG Magdeburg vom 22.07.2011 findet sich hier-, dass der entstandene Schaden (die Schadenshöhe war auch streitig) nicht von der Polizei verlangt werden könne, weil die Durchsuchung und der Einsatz des Hundes rechtmäßig war. Daher sei Polizei/ Steuerzahler der falsche Ansprechparter; die Mutter hätte vielmehr einen Anspruch gegen den Sohn.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Markentiger