14. März 2012: High Noon vor dem Landgericht Düsseldorf.
Ein Wendler, Inhaber der Wortmarke „Der Wendler“ – es könnte sich möglicherweise um diese handeln -, geht gegen den anderen Wendler (bezeichnet sich selbst als „König des Discofox“ und singt z.B. Sie liebt den Diehdschäh, den Dieeeeeeeeeeeehdschäh…) vor. Der wiederum wehrt sich.
Die ganze Story gibt es in der Pressemitteilung 5/ 12 des LG Düsseldorf.
(LG Düsseldorf, Az.: 2a O 317/11; Urteil vom 14.03.2012)
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