Normalerweise publiziere ich die Abmahnungs-Neuzugänge ja zuerst über Twitter. Aktuell reichen die 140 Zeichen jedoch nicht aus.
Noch mehr Humor im Gerichtssaal
Als ich soeben diesen Beitrag der Kollegin Horn las, musste ich an eine Begebenheit in meiner Referendarzeit denken. Meine Pflichtstation im Zivilrecht habe ich seinerzeit bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte absolviert.
Bei einer Beweisaufnahme vernahm mein Ausbilder einen Bauarbeiter, der aussagte, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit auf der Baustelle erschienen zu sein und dort irgend etwas festgestellt zu haben.
Markenkombination
Eine Markenkombination kann definiert werden als gemeinsame Darbietung von Marken bei der Markierung von Objekten. Sie lässt sich noch unterteilen in interne oder unternehmensübergreifende Marken. Noch weiter lässt sich unterteilen, ob die Markenkombination in gleichen oder in unterschiedlichen Wirtschaftsstufen (Ingredient Branding) auftritt.
BILD-Kritik
Samstags wird bei uns hin und wieder die BILD von der Bäckerei mitgebracht. So auch heute.
Der aktuelle Aufmacher: „BILD kämpft für Meinungsfreiheit – Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“. Ebenfalls auf Seite 1 die Rubrik „Gewinner und Verlierer“.
Verlierer heute: der belgische EU-Kommisar Karel De Gucht (56), weil er sich zum Nahost-Konflikt nach Ansicht der BILD nicht ganz „pc“ geäußert hat.
Noch doppelzüngiger geht es eigentlich nicht mehr, liebe BILD!
Anrufer des Tages
Tüdelüdelüt
Anrufer: „Guten Tag, Sie vertreten doch auch bei urheberrechtlichen Abmahnungen?“
Ich: „Ja!“
Anrufer: „Ich habe nur mal eine kurze Frage.“
Ich: „Ja.“ (Bei diesem Satz schwant mir immer schon Schlimmes – aber es kam noch schlimmer!)
Kein Diamantenfund in Schönebeck! Aber handgemacht für die Welt!
Unter dem Titel „Diamantenfund in Hartmannsdorf“ berichtete gestern Kollege Felchner über die DIAMANT Fahrradwerke GmbH. Aber nicht nur in Sachsen werden Fahrräder nach alter Väter Sitte produziert, auch in meiner Heimat Sachsen-Anhalt werden mit viel Liebe zum Detail Fahrräder von der WELTRAD manufactur gefertigt.
Nach meinen Erkenntnissen sind diese Räder nicht mit einem Elektroantrieb ausgerüstet, aber vielleicht lässt sich dies noch nachträglich einbauen ;-).
Die Wortmarke „WELTRAD manufactur“ ist bei dem Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 30502171 eingetragen. Geschützt sind
Klasse 12:
Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser
Wie man sieht, kann die Produktpalette noch weiter ausgebaut werden.
Ferner wurde eine Wort/Bildmarke mit dem Aktenzeichen 30319711 in den Klassen 12, 37 und 39 zur Eintragung gebracht.
Leider bin ich selber noch keines dieser Retro-Räder gefahren, deshalb kann nur die Verarbeitung und die Haptik gelobt werden. Ansonsten können die historischen Räder nicht mit der von Kollegen Felchner gezeigten Rennmaschine verglichen werden. Es ist halt eine Typfrage.
Auflösung des Markenquiz vom Montag
Wie angekündigt, gibt es heute die Auflösung des heiteren Markenratens von gestern.
In der Tat handelt es sich bei diesem Fahrzeug
um einen Saporoschez ZAZ-968.
Markenquiz am Montag
Am Wochenende sind mir zwei Schnappschüsse von einem -mittlerweile- nur noch sehr selten anzutreffenden PKW gelungen (allerdings nicht in freier Wildbahn).
Um welche Fahrzeugmarke bzw. welchen Typ handelt es sich auf den unteren Bildern?
Anruferin des Tages
Im Laufe des Telefonates kamen wir an den Punkt der Vereinbarung eines Besprechungstermins in der Kanzlei.
Ich: „Passt es Ihnen denn am Montag gegen 11.00 Uhr? Da hätte ich noch einen Termin frei.“
Anruferin: „Oh, 11.00 Uhr ist schlecht, da kommt auf Sat 1 Barbara Salesch!“
Ich: „Aha, alles klar. Um 12.00?“
Anruferin: „Nee, da is´ Richter Hold.“
Wir haben uns schließlich auf einen Termin geeinigt, mit dem keine TV-Gerichtsshows kollidieren. Zum Glück gab es nicht noch solche Diskussionen. Hätte mich aber auch nicht mehr gewundert …..
Filesharing aktuell (33. KW)
Trotzdem sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben sollte, dass der Nutzung einer Tauschbörse im Internet (Filesharing) die latente Gefahr einer oder mehrerer Abmahnungen innewohnt (ja, auch bei der erstmaligen Nutzung!), wird offenbar fröhlich weitergetauscht. Manchen WLAN-Nutzern ist auch nicht bekannt, dass das Netzwerk verschlüsselt werden kann und so die Gefahr erheblich sinkt, dass irgendwelche Musik- oder Filmfreunde auf Kosten (im doppelten Sinne) des Anschlussinhabers mitsurfen.
