Spam und dann?

Ich fasse ja offenbar jeden Telefax-Spam ab, der gerade im Umlauf ist: von Notstromaggregaten über Aluleitern, von tollen eigenen 0900er Nummern über Minihandys bis hin zu Offerten von Damen mit Livecams.

Letztens erreichte mich auch ein Spam-Fax, das angeblich vom Landgericht München stammen soll. Bei diesem Blogbetreiber kam es auch an. Was bringt den Spammern dieser Unsinn? Naja wenigstens mal was mit beruflichem Bezug.

Heute nun erreichte mich ein Fax mit der Überschrift „Ihr Webauftritt/ Abmahnung droht“. Der Faxübersender -es soll eine 3SKOM GbR aus Siegburg sein- meint mich darauf hinweisen zu müssen, dass meine Webseite nicht mehr den aktuellen Gesetzesvorgaben entspreche und bietet mir „zur Vermeidung lästiger Abmahnungen“ an, sich das Ganze für 49,00 EUR zzgl. MwSt. etwas genauer anzuschauen und mir Vorschläge für Verbesserungen zu unterbreiten.

Vielen Dank dafür.

Für alle, deren Papier, Zeit und Nerven auch durch solchen Quatsch gestohlen werden, hier der Link zu dem passenden Formular bei der Bundesnetzagentur. Kostet mich zwar auch wieder Ressourcen, aber hierfür gebe ich sie gern.

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Heute ist Towel Day!

Wenn Ihnen heute jemand mit einem Handtuch über der Schulter auf der Straße begegnet und Sie sich deswegen wundern (wenn Sie den Blog gerade in südlichen Gefilden lesen vielleicht auch nicht, weil Sie täglich Leute mit Handtüchern auf dem Weg zum Strand sehen), kann ich Ihnen einen Tipp geben: heute ist Towel Day!

Der oder die HandtuchtägerIn sind sicherlich Fans von Douglas Adams Werk „Per Anhalter durch die Galaxis“. Dieser Tag ist ein Gedenktag für Adams, der in seinem Buch festgestellt hat, dass Handtücher ungemein praktisch sind.

Etwas Lesespaß zu diesem Thema gibt es auf Welt online.

Nur noch so nebenbei: In „Per Anhalter durch die Galaxis“ geht es übrigens auch um Verwaltungsrecht – die Erde wird gesprengt, weil eine Hyper-Umgehungsstraße gebaut werden soll. Weil natürlich alles seine Ordnung hat, haben die Pläne für diese Straße im Planungsamt von Alpha Centauri ausgelegen und zwar 50 Jahre. Da keine Einwendungen von den Erdbewohnern eingingen, wurde losgelegt.

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Noch eine zum Feierabend

Obwohl sich nicht jedem der Sinn dieser Mitteilungen erschließt (die Insider wissen, wozu die Meldungen insbesondere über Sampler und Chartcontainer gut sind), hier noch eine aktuell hereingekommene Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH:

Abgemahnt wird der Film

  • Beyond Remedy – Jenseits der Angst.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll bereits am 27.01.2010 geloggt worden sein.

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Achtung, Achtung! Wichtige Mitteilung an alle BiertrinkerInnen!

Falls Sie BiertrinkerIn sind, sollten Sie einmal in Ihren Beständen nachsehen, ob sich hierunter „Ettaler Kloster Dunkel“ mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 14., 20. und 27. September sowie 3. Oktober 2011 und/ oder „Curator – dunkler Doppelbock“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31. August 2011 befinden. Die Klosterbrauerei Ettal ruft rund 18.500 Liter Bier dieser Sorten zurück.

Als Grund hierfür wurde ein möglicherweise erhöhter Nitrosaminwert genannt. Nitrosamine können bei zu starkem Rösten des Malzes entstehen und gelten als krebserregend.

Mehr Informationen gibt es bei der Stiftung Warentest.

Ende der Durchsage! Weitermachen!

Plan B, Centurion und Delirious

Die mysteriöse Überschrift stellt keine kurzfristige Lebensplanung oder den Zustand einer Person dar. Es handelt sich um die Titel der neu hereingekommenen Filesharing-Abmahnungen.

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer den Film

  • Plan B für die Liebe (Logzeitpunkt soll im Mai 2010 gewesen sein)

abmahnen.

Die Constantin Film Verleih GmbH lässt ebenfalls durch die Kanzlei Waldorf Frommer den Film

  • Centurion – Fight Or Die

abmahnen. Logzeitpunkt hier soll im März 2011 gewesen sein.

Nun zur Musik:

Die Firma Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) lässt durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Michael Mind Projekt – Delirious

abmahnen und zwar wegen des angeblichen Angebots der Datei „Apres Ski Hits 2011 (XXL)-3 CD“. Logzeitpunkt hier soll im Januar 2011 gelegen haben.

Der Ausdruck von Unmut über Geschwindigkeitsbeschränkungen in Südeuropa

Ich bin wieder aus dem Urlaub zurück. Schön war es auf Sardinien; damit Sie ein bisschen neidisch werden, hier eine kleine Impression:

Ein Sonnenuntergang in San Teodoro

Nun aber zum Thema der Überschrift: Bei der Reise habe ich festgestellt, dass in unserem Urlaubsland die Geschwindigkeitsbegrenzungen eher als unverbindliche Empfehlungen angesehen werden. So jedenfalls mein Empfinden und dies trotz empfindlicher Strafen für solche Delikte. Juckt aber scheinbar keinen.

An einem Urlaubstag fuhr ich mit unserem Musikdampfer eine ziemlich enge und kurvenreiche Gebirgsstraße hinunter. Erlaubt war Tempo 60, ich fuhr schon ein wenig -Betonung liegt auf wenig– schneller. Nicht viel schneller, weil neben der Geschwindigkeitsbeschränkung mich eher die -Achtung:- Fahrzeugphysik bremste. Mit anderen Worten, bei höherem Tempo hatte ich Angst um meine Familie und mich und das treue Gefährt. Es rauschte von hinten ein schwarzer Alfa Romeo mit zwei Uniformierten heran. Mit deutlich mehr als 60 Sachen.  Carabinieri (Fahrzeug sah ungefähr so aus). Die Jungs fuhren ziemlich dicht auf. Ohne „Sondersignal“, aber machten auch mal Lichthupe.

Watt nu´? Rechts ran oder was? Kommen jetzt die Sprüche: „Na, verehrter Tourist, was haben wir denn falsch gemacht? Bitte zahlen Sie jetzt!“? Nichts da, rasant vorbei an unserem an sich zu schnellem Gefährt und mit quietschenden Reifen in die nächste Kurve. Motorsport vom Feinsten!

Vor einigen Jahren habe ich auf Sardinien übrigens erlebt, dass ein Krankenwagen mit Blaulicht und halsbrecherischem Tempo noch von einem zivilen Fahrzeug überholt wurde. Vielleicht war dies ja der Notarzt (oder der Bestatter)…

Im sardischen Gebirge lässt man der Ablehnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch in Form von Schrot und großem Kaliber freien Lauf. Sehen Sie hier:

Allgemeine Ordnungsverfügung zersiebt

 

Da scheint jetzt die Sonne durch!

Und nun zu etwas ganz anderem …

Einige haben sich vielleicht gefragt, weshalb auf dem Markentiger-Blog seit einigen Wochen etwas Ruhe -man könnte es fast als Blogabstinenz bezeichnen- eingekehrt ist. Hat der Autor etwa keine Lust mehr zu bloggen, passieren keine lustigen Begebenheiten mehr im Anwaltsalltag oder ist er gar erkrankt?

Ich kann den geneigten Leser beruhigen: Markentiger wird künftig wieder etwas aktiver werden (das ist eine Drohung!).

In der letzten Zeit habe ich etwas Arbeit auf einer anderen Baustelle investiert: In diesem Sommer begeht die Stadt Barby/ Elbe ihr 1050jähriges Stadtjubiläum. Aus diesem Grunde wurde eine spezielle Internetseite unter www.barby1050.de gebaut. Nehmen Sie sich ruhig einige Minuten Zeit und erkunden meine Heimatstadt -zumindest virtuell- auf dieser Seite (z.B. finden sich unter „Ansichten Barby“ bereits einige Fotos; nach und nach werden noch weitere hochgeladen). Natürlich sind Sie auch als reale Gäste herzlich in unserer Stadt willkommen. In den letzten Jahren haben insbesondere Radtouristen unsere Stadt für sich entdeckt.

Falls Ihnen die Seite gefällt, werden Sie doch Fan auf Facebook! Dann gibt es immer eine Mitteilung, wenn zum Beispiel neue Fotos eingestellt sind.

Ach und noch etwas: es sind noch Werbeplätze für Sponsoren frei! Kommense ran, machen Se mit!

Wenn, dann richtig!

Aktuell hereingekommen sind folgende Abmahnungen:

  • The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit)
  • Velile – Helele (Safri Duo Mix)
  • Rihanna – What´s My Name
  • Rihanna – Ony Girl (In The World)
  • Take That – The Flood
  • Eminem – Love The Way You Lie
  • Stromae – Alors On Danse
  • Alphaville – I Die For You Today

Als Rechteinhaber wird jeweils Universal Music GmbH angegeben; abmahnende Kanzlei sind Rasch Rechtsanwälte.

Ferner

  • Culcha Candela – Move It

Als Rechteinhaber werden hier Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek genannt. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vorgenommen.

Schließlich

  • David Guetta – Who´s That Chick? (feat. Rihanna)

Rechteinhaber hier soll EMI Music Germany GmbH & Co. KG sein, abgemahnt wurde durch die Kanzlei Kornmeier und Partner.

Alle diese Abmahnungen betreffen den Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 07.02.2011. Logzeitpunkt soll in allen drei Fällen (bereits) der 04.02.2011 gewesen sein.

 

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Proxy-Nutzung vs. Länderbeschränkungen – ein urheberrechtliches Problem?

Vor kurzem berichtete das LoadBlog über Add-Ons für Firefox und Chrome, die automatisch Proxy-Server suchen und verwenden. Bei der Verwendung dieser Add-Ons stellt sich aber die Frage, ob sich hierbei möglicherweise urheberrechtliche Probleme ergeben können, wenn man beispielsweise auf dem YouTube-Portal Videos abruft, die „in deinem Land leider nicht verfügbar sind“.

Ich würde die urheberrechtliche Situation so sehen:

Beide vorgestellten Add-Ons suchen automatisch einen Proxy-Server und verwenden diesen für den Datentransfer. Vereinfacht ausgedrückt, schaltet sich der Proxy zwischen den Browser und den Webserver von dem z.B. das Video gestreamt werden soll.

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