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Porto bezahlt Empfänger …

… war auf den Brief an mich gekritzelt. Natürlich war kein Absender auf dem Brief. Nur eben handschriftlich meine Adresse und „Porto bezahlt Empfänger“.

Die Post wollte für den Spass ein Nachporto von etwas mehr als einem Euro haben. Ob ich das Nachporto denn bezahlen wolle, fragte mich die nette Dame von der Post. Auf keinen Fall. Das habe sie sich schon gedacht.

Und was passiert jetzt mit dem Brief? Weil kein Absender draufsteht, geht die Sendung nun zu einer zentralen Stelle der Post, die den Brief öffnet und versucht, den Absender herauszufinden. Dann wird ihm mitgeteilt, dass man seine Post besser frankieren sollte. Wenn man den Absender nicht namhaft machen kann, dann wird er wohl nie erfahren, dass ich keine unfrankierten Briefe empfangen möchte.

Also dreister geht´s kaum noch! Wer auch immer mich mit einem Brief beglücken wollte: ohne (ausreichende) Frankierung geht gar nichts. Und das sage ich nicht etwa, weil ich Philatelist wäre.

P.S.: Kleiner Hinweis für die Leser jüngeren Alters, die ausschließlich E-Mails schreiben: Philatelie ist kein „Schweinkram“!

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Chart-Container mit verschiedenen Hash-Werten?

Mit liegen zwei unterschiedliche Abmahnungen (von verschiedenen Kanzleien) vor, die die German Top 100 Single Charts 06.09.2010 betreffen. Eine Kanzlei mahnt „Somma im Kiez“ von Culcha Candela ab, die andere „Like a Lady“ von Monrose.

Abgemahnt wurde ein Mandant, der auch nur einen PC hat. Die Vorfälle sollen sich im Abstand von wenigen Stunden ereignet haben.

Eine angebliche Verletzung soll mit Azureus 4.5.0.4 vorgenommen worden sein, bei der anderen Verletzung soll wahrscheinlich BitTorrent im Spiel gewesen sein (es findet sich die Bezeichnung „BTiH“). Die Hash-Werte sind komplett unterschiedlich.

Hatte ich nicht einmal etwas von einem digitalen Fingerabdruck gehört (und in diversen Abmahnungen gelesen)?? Aber vielleicht wird uns einmal der Parthash- und einmal der Filehash-Wert präsentiert….

Fragen wir bei den Kollegen besser noch mal nach.

Anruferin des Tages?

Eins vorweg: Es hat bei uns nun endlich aufgehört zu schneien! Aktuelle Temperatur: -10 Grad Celsius.

Nach einem sportlichen Start in den Tag (Beginn der Schneeräumung: 5.30 Uhr) erhielt ich soeben den Anruf einer netten Dame (wahrscheinlich aus dem Schwäbischen – falls sie mitliest, bitte ggf. korrigieren). Diese betreibt ein Bekleidungsgeschäft. So weit so gut.

Sie teilte mir mit, dass sie keine Verwendung für Stromgeneratoren hätte. Wir haben uns ein Weilchen über Spamfaxe unterhalten und die Dame weiss nun, dass ich diese nicht versende.

Das hat man nun von seiner suchmaschinenoptimierten Seite. Ob ich Google auf den Seiten über das Spamming nicht besser aussperre? Andererseits knüpft man auf diese Art neue Kontakte. Ins Schwäbische oder nach Afrika

Da sind Sie an der falschen Adresse….

Sehr geehrter Herr Riedemann,

sehr geehrter Herr Loboda,

Sie haben sich am Wochende die Mühe gemacht und mir per E-Mail mitgeteilt, dass Sie keine weiteren Angebote mehr (von mir?) erhalten wollen. Ich nehme an, dass Sie ebenso wie ich von Faxspam betroffen sind.

Ich habe Ihnen keine Offerten unterbreitet und habe dies auch nicht vor. Und zwar weder per Fax („zu nachtschlafender Zeit“) noch per E-Mail. Ehrlich gesagt, kenne ich Sie gar nicht.

Aus diesem Grund habe ich auch nichts zu unterlassen. Wenn Sie meinen, Sie müssten mich -wie von Ihnen angekündigt- anzeigen, so machen Sie dies doch bitte. Wird bestimmt ´ne witzige Sache, aus der ich noch viele Posts basteln kann.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche, möglichst spamfreie Vorweihnachtszeit und bitte von weiteren Mails (die Kommentarfunktion können Sie gerne nutzen, dann haben alle was davon) oder gar Anrufen in diesem Zusammenhang abzusehen. Vielen Dank!

P.S.: Kleiner Tipp zum Schluss: Bevor Sie E-Mails an jemanden versenden, die sich auf Blogartikel beziehen, lesen Sie doch den Artikel zuvor sorgfältig und lassen ihn auf sich wirken.

Neue Altabmahnungen

In den letzten Tagen sind einige ältere Filesharing-Abmahnungen auf meinen Tisch geflattert, bei denen ich erst jetzt mandatiert wurde.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Abmahnungen (unterteilt in Kanzlei/ Rechteinhaber/ Werk):

  • Schutt und Waetke/ bitComposer Games/ Software „S.T.A.L.K.E.R. Call of Pripyat“ (Abmahnung vom Mai 2010)
  • Sasse & Partner/ Splendid Film GmbH/ Film „Final Target“ (Abmahnung vom Juli 2010)
  • Urmann + Collegen/ Koch Media GmbH/ Film „Moon“ (Abmahnung vom August 2010)
  • Baumgarten Brandt/ I-ON New Media GmbH/ Film „Zombiworld“ (Abmahnung vom August 2010)
  • Baumgarten Brandt/ Foresight Unlimited, LLC/ „Universal Soldier Regeneration“ (Abmahnung vom September 2010)
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ MIG Film GmbH/ Film „Paragraph 78“ (Abmahnung vom September 2010)
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ KSM GmbH/ Film „The Fire Dragon Chronicles: Dragon Quest“ (Abmahnung vom November 2010)
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Wieder im (Fest-)Netz!

Kurze Mitteilung aus dem Maschinenraum:

das Büro ist seit heute Nachmittag wieder über das Festnetz mit der Außenwelt verbunden. War ein „ganz schwieriger Fall“. Nachdem der Austausch einzelner Komponenten keinen Erfolg hatte, rückte heute ein Techniker an. Da dieser von der Vermittlungsstelle aus den Fehler nicht beheben konnte, erschien er höchstpersönlich in der Kanzlei. Nahm Messungen vor, schraubte am Verteilerkasten im Keller herum und an der Telefondose auch.

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Neue Ideen braucht das Land! Heute: der Heatball

Ich bin ja ein technisch interessierter Zeitgenosse. Heute bin ich auf eine neuartige technische Errungenschaft gestoßen – den Heatball.

Bei dem Heatball handelt es sich um eine Kleinstheizung, die in jede herkömmliche E27-Lampenfassung passt. Eine geniale Idee. Der Heatball hat einen Wirkungsgrad von 95%!

Bitte beachten Sie aber die besonderen Hinweise auf der Webseite:

Die Leuchtwirkung während des Heizvorgangs ist produktions­technisch bedingt. Sie ist völlig unbedenklich und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Für mich ist es völlig unverständlich, dass dieses innovative Produkt vom Zoll am Köln-Bonner Flughafen zurückgehalten wird.

P.S. Habe gerade festgestellt, dass bereits einige Exemplare des Heatballs seit längerer Zeit hier im Haushalt im Einsatz sind. Vorserienmodelle? Sind wir Beta-Tester gewesen? Man weiss es nicht ;-).

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Ein Lebenszeichen von mir!

Seit heute Nachmittag ist das Büro von der Außenwelt abgeschnitten. Kein Telefon, kein Fax, kein DSL, nichts mehr.

Es begann damit, dass das DSL-Modem blinkte und versuchte, sich neu zu synchronisieren. An sich nichts Ungewöhnliches, das passiert hin und wieder. Die Fritz-Box blinkte und blinkte. Und blinkte und blinkte. Und blinkte. Auch ein Reset half nichts. Also habe ich mich über den Rest der Anlage hergemacht und stellte fest, dass auch der NTBA – na? – blinkte. Eigentlich war es mehr ein unregelmäßiges, zum Teil hektisches Flackern.

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Wenn schon „Number 1 Hits“, dann doch bitte Originalaufnahmen ….

… meint das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2010 (3 U 914/ 10).

Ein Lebensmittel-Discounter aus den süddeutschen Raum bot eine CD-Box an, bestehend aus 5 CDs zu einem Verkaufspreis von 4,99 EUR. Diese Box wurde betitelt mit „100 Number 1 Hits“; auf der Verpackung befand sich ferner ein gelber Aufkleber mit den groß aufgemachten Worten „Original Artists“ und „Super Qualität“. Ganz klein erschien auf dem Aufkleber: „Einige Songs dieses Produktes wurden neu eingespielt“.

Auf den ersten Blick also ein Schnäppchen. Die Kunden konnten allerdings bei ungeöffneter Box nicht erkennen, dass es sich bei den 100 Titeln überwiegend nicht um die in den damaligen Charts geführten Versionen der Songs handelt. Die CD-Box enthielt nämlich sog. Re-Recordings (Neuaufnahmen aus späterer Zeit) oder Liveaufnahmen der Hits.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. hielt dieses Verhalten für wettbewerbswidrig und klagte. Das OLG Nürnberg gab der Klage statt und untersagte, diese CD-Box ohne einen deutlichen Hinweis auf die Re-Recordings und die Liveaufnahmen weiterhin zu vertreiben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Pressemitteilung 39/ 10 des OLG Nürnberg vom 12. November 2010 ist hier zu finden.