Da ich auch nach zwei Wochen seit meinem Antrag auf „eilige“ Zustellung einer einstweiligen Verfügung noch nichts von einer erfolgreichen Amtshandlung gehört habe, hatte ich mir erlaubt, bei dem zuständigen Organ der Rechtspflege telefonisch nachzufragen.
„Konnten Sie die einstweilige Verfügung schon zustellen?“
„Ja, ich glaube, das habe ich schon Anfang letzter Woche zugestellt. Da müsste ich jetzt aber aufstehen und den Postkorb durchsehen.“
„Das wäre ganz reizend von Ihnen!“
Tiefes Luftholen, Hörer knallt auf den Tisch…. im Hintergrund kann ich „Mannomannomann…“ hören
„Ja, vorige Woche Dienstag um brabbelbrabbel Uhr. Reicht Ihnen das jetzt??“
„Gibt es das auch irgendwann schriftlich?“
„Jaaaaa, zusammen mit der Rechnung für die Zustellung!“
„Kann dies schon zeitlich eingegrenzt werden? Weil ich möglichst bald gelegentlich den Zustellnachweis bräuchte…. da könnte ich dann einen Ordnungsgeldantrag…?“
„Die Rechnung wird geschrieben, wenn se dran ist!“
„Vielen Dank für Ihre freundliche …..“ tut tut tut…